Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Haftung
    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die der temedes gbr zur Bearbeitung bereitgestellten Inhalte zu überprüfen. Er verpflichtet sich, mit seinen übermittelten Inhalten keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Schutzrechte Dritter zu verletzen und keine strafbaren Inhalte zu übermitteln. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die temedes gbr von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. In diesem Fall löscht temedes das Unternehmen aus dem Branchenbuch West.
    2. Der temedes gbr ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls die übermittelten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen. Eine Prüfungspflicht auf Seiten der temedes gbr besteht ausdrücklich nicht. Bei Verdacht auf eine Verletzung geltenden Rechtes ist die temedes gbr berechtigt, die Ausführung des Auftrages zurückzustellen oder zu kündigen. Eine Schadensersatzverpflichtung hieraus wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    3. Haftungsausschluss

  2. Mitwirkungspflicht des Kunden
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für den Auftrag benötigten Unterlagen spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsbeginn zur Verfügung zu stellen. Die temedes gbr ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrages notwendigen Daten zu speichern. Die Aufbewahrungsfrist der Sicherheitskopien endet spätestens drei Monate nach Auftragsabwicklung. Eine Haftung für Datenverlust sowie die Gewährleistungsanspruche sind ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Auftragnehmers beruhen.

  3. Beteiligung Dritter
    Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle vom Auftraggeber an den Auftragnehmer unterbreiteten Informationen als streng vertraulich. Temedes ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu betrauen. In diesem Falle ist die temedes gbr berechtigt, die ihr vorliegenden und für die Ausführung der Dienstleistung notwendigen Kundendaten an den Dritten weiterzugeben. Temedes verpflichtet alle mit der Abwicklung betrauten Personen und Firmen, die übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und versichert, dass die Daten des Auftragsgeber nur zur Betreuung und Abwicklung des Auftrages verwendet werden.

  4. Leistungsänderungen
    Nutzt der Auftraggeber nicht alle Angebote aus dem vereinbarten Vertragsumfang aus, ergeben sich dadurch keine Abschläge von der vereinbarten Vergütung.

  5. Zahlung
    1. Kommt der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist der temedes berechtigt, den Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist fristlos zu kündigen. Wahrend des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrages bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Vergütung zurückzustellen.
    2. Falls nichts anders vereinbart erfolgt die Zahlung per Lasteinschrift bzw. Bankabbuchung. Falls das Konto keine Deckung aufweist übernimmt der Auftraggeber die anfallenden Zusatzkosten.
    3. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Auf Wunsch kann die Rechnung auch per Post zugestellt werden. Diese Leistung wird aber mit 3,00 Euro zusätzlich berechnet.

  6. Kündigung
    Kündigungsfrist der im Branchenbuch West gebuchten Leistungen: 4 Wochen vor Ablauf des gebuchten Jahres. Bei Nicht-Kündigung wird der Jahresbetrag fällig.

  7. Mängel
    Mängelrügen haben unmittelbar und unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich zu erfolgen. Der temedes gbr wird ein angemessener Zeitraum zur Nachbesserung eingeräumt.

  8. Copyright
    Das Copyright sowie die Urheberrechte der Portraits und Anzeigen unter www.branchenbuch-west.de verbleiben bei der temedes gbr.

  9. Sonstiges
    Alle von der temedes gbr erbrachten Leistungen basieren auf diesen Geschäftsbedingungen. Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als nicht vereinbart. Änderungen bzw. Ergänzungen, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers entgegenstehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen bedingen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  10. Schlußbestimmungen
    Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck des Auftragnehmers weitgehend entsprechen.

Datenschutzerklärung

Ihre Daten werden nur für das Branchenbuch West verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben.

Titz, den 17.05.04

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